2.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
2.2 Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Verwaltungsangestellte der Hebammenpraxis besondere Zeit verarbeitet die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Abrechnungsfirma KDFH Falk Wittek.
Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
2.3 Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.
§ 1 Kursangebot der Hebammenpraxis HebCenter - Hebammenpraxen / Petrovic & Hackelbörger GbR
Alle ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebammenpraxis HebCenter vor,den Kurs bis 14. Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen, soweit keine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber erfolgt ist.
Die Kursleiterin behält sich vor einzelne Kursstunden in Ausnahmefällen zu verschieben.
§ 2 Zahlung der Kursgebühren
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme (Kursleiterin)oder ihrer Vertretung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der Leistungen gelten Höchstgrenzen pro Frau, über deren Erreichen die Hebamme ihre Patientin bezüglich ihrer Leistungen rechtzeitig aufklären wird. Privatpatienten bekommen die Rechnung von der Hebamme oder einer Abrechnungsstelle. Die Kostenerstattung der Hebammenleistungen durch die privaten Kassen variieren z.T. stark, je nachdem was als Leistungen vereinbart wurde. Die Kundin ist zur Zahlung der Hebammenrechnung verpflichtet, auch wenn nicht alle in Anspruch genommenen Leistungspositionen von der Krankenkasse übernommen werden.
§ 3 Eigenanteil
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen und Ihnen daher als Selbstzahler privat in Rechnung gestellt:
Falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Krankenkasse festgestellt werden kann.
Von Ihnen versäumte Termine in Gruppenkursen wie Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik (10 Euro/ 60min)
Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente (= Höchstgrenze) überschritten werden. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Hebamme über alle Leistungen zu informieren, die Sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen bzw. in Anspruch genommen haben.
Kurse die keine Leistung der Krankenkasse sind.
§ 4 Anmeldung zu Kursen
Eine Anmeldung zu Kursen kann wie folgt erfolgen:
über die Internet-Anmeldedatenbank
Eine Teilnahmemöglichkeit nach einer Anmeldung wird erst mit der Übersendung der Bestätigung der Kursplatzreservierung möglich.
§ 5 Bestätigung der Kursplatzreservierung
Die Bestätigung der Kursplatzreservierung kann wie folgt erfolgen:
per automatisierter Email-Funktion der Internet-Anmeldedatenbank.
per Mail
§ 6 Rückerstattung von Kursgebühren
(1) Ein Widerruf der Kursanmeldung ist bis 4 Wochen vor Beginn des Kurses ohne Angabe von Gründen unter voller Erstattung der Kursgebühr möglich. Bei Widerruf bis 3 Wochen vor Kursbeginn sind 50% der Kursgebühr zu entrichten. Bei späterem oder ganz ausbleibendem Widerruf ist die volle Kursgebühr auch dann zu entrichten, wenn der Kurs nicht wahrgenommen wird.
(2) Abwesenheit an Kursen ohne vorliegende fristgerechte Abmeldung zieht die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise nach sich.
§ 7 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
(1) Ein Anspruch auf Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht nicht.
(2) Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nur möglich, wenn zu Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind. Die Entscheidung darüber liegt beim jeweiligen Kursleiter vor Ort.
§ 8 Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern
Die Hebammenpraxis HebCenter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe.
§ 9 Beschädigung von Eigentum von Kursteilnehmern
(1) Die Hebammenpraxis HebCenter übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmern (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses während der Übungen beschädigt wird.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
§ 10 Beschädigung der Gesundheit
(1) Die Hebammenpraxis HebCenter übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
§ 11 Reklamation über Dienstleistungen der Hebammenpraxis HebCenter.
Reklamationen bezüglich einer vom Teilnehmer empfundenen Schlechtleistung der Hebammenpraxis HebCenter sind der Praxisleitung schriftlich binnen 7 Tage nach Kursende vorzutragen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebammenpraxis HebCenter Gladbeck und ihren Kunden.
§ 2 Terminvereinbarung
Die Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Telefonische Terminvereinbarungen sind Montags, Mittwochs und Freitags von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr möglich. Auch eine Online-Terminvereinbarung ist jederzeit über unsere Internetseite möglich. Sofern nicht anders vereinbart, finden die Termine in unserer Praxis in der Hochstr. 52, 45964 Gladbeck statt. Für Wochenbettbesuche besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Anfrage zu den genannten Telefonzeiten.
§3 Hausbesuche im Wochenbett und in der Schwangerschaft
Die Durchführung von Hausbesuchen und deren Anzahl erfolgt entsprechend der verfügbaren Kapazität der Hebammenpraxis und nach Absprache.
§4 Terminabsage
Ohne triftigen Grund bitten wir um eine Absage spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, um Ausfallgebühren zu vermeiden. Bei Absagen bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin aus triftigem Grund entstehen keine Kosten. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80,00 € privat in Rechnung gestellt. Terminabsagen müssen telefonisch als Voicemail oder per E-Mail erfolgen.
§5 Vertraulichkeit
Alle Informationen, die im Rahmen der Beratung oder Behandlung offengelegt werden, unterliegen der strengen Vertraulichkeit. Diese Informationen werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder erfolgt im Rahmen einer ärztlichen oder therapeutischen Zusammenarbeit zum Wohl des Kunden.
§6 Besondere Bedingungen für bestimmte Leistungen
Für spezielle Leistungen wie Geburtsvorbereitungskurse, Stillberatung, etc., gelten zusätzliche Bedingungen, die gesondert mit den Kunden vereinbart werden. Diese können beinhalten: Kurszeiten, Kursgebühren, Zahlungsmodalitäten, Stornierungsbedingungen, etc. Kunden werden über diese speziellen Bedingungen vor Beginn der jeweiligen Leistung informiert und müssen diesen gesondert zustimmen. Siehe auch AGB Kurse.
§7 Haftung
Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für ihre Leistungen. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Für ärztliche Leistungen, die im Rahmen der Betreuung erforderlich werden, besteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis zum behandelnden Arzt.
§8 Privatrechnungen
Private Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen, unabhängig von der Erstattung durch Versicherungen oder Beihilfestellen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen sowie eine Mahngebühr von 5 Euro für jede Mahnung berechnet.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.